Datum
09.07.2026
Titel
Stellungnahme des Bundesverbands Pflegemanagement zum 5-Punkte-Papier „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ vom 01.07.2026
Untertitel
Der Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zu dem am 01.07.2026 vorgelegten Papier „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“. Das Papier beschreibt fünf Vorhaben: die Zukunft des Pflegebudgets, die Weiterentwicklung der Personalbemessung, den Umgang mit Pflegepersonaluntergrenzen, eine Reduzierung von Datenerhebungen und Meldewegen sowie die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Klassifikationssystems für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen.
Text

Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt ausdrücklich das Ziel, Krankenhäuser von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Pflegeleitungen, Pflegedirektionen und Führungskräfte in der Pflege erleben täglich, wie viel Zeit durch Mehrfach-Dokumentation, uneinheitliche Meldewege, parallele Nachweissysteme und nicht anschlussfähige Datenstrukturen gebunden wird. Diese Zeit fehlt in Führung, Personalentwicklung, Prozesssteuerung, Qualitätssicherung und letztlich in der Versorgung.

Gleichzeitig muss klar sein: Nicht jede verbindliche Vorgabe ist Bürokratie. Personalbemessung, Qualitätsanforderungen und Mindeststandards sind keine lästigen Formalien, sondern Schutzmechanismen für Patientinnen und Patienten, Pflegefachpersonen und Krankenhäuser. Wer diese Instrumente schwächt, ohne eine tragfähige Alternative vorzulegen, verschiebt Verantwortung in die Einrichtungen und lässt diejenigen allein, die die Versorgung jeden Tag organisieren müssen.

Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, erklärt dazu: „Entbürokratisierung ist dringend notwendig. Aber wir dürfen nicht den Fehler machen, Steuerung mit Bürokratie zu verwechseln. Pflege braucht weniger unnötige Nachweise, aber mehr verlässliche Grundlagen für Personalbemessung, Finanzierung und Qualität. Wer Vorgaben abbaut, ohne die Umsetzung in den Krankenhäusern mitzudenken, produziert keine Flexibilität, sondern neue Unsicherheit auf dem Rücken der Pflegedirektionen, der Teams und der Patientinnen und Patienten.“

Der Bundesverband Pflegemanagement appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, die weiteren Beratungen nicht ohne die verbindliche Einbindung der pflegerischen Führungsebene zu führen. Pflegedirektionen und Pflegemanagement tragen die Verantwortung dafür, dass gesetzliche Vorgaben in den Krankenhäusern tatsächlich umgesetzt werden können. Ihre Expertise ist daher keine Ergänzung, sondern Voraussetzung für tragfähige Lösungen.

1. Zukunft des Pflegebudgets

Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt eine Weiterentwicklung des Pflegebudgets, wenn sie Pflegebedarf, Versorgungsqualität und Umsetzbarkeit in den Krankenhäusern konsequent berücksichtigt. Pflege darf jedoch nicht wieder zur finanziellen Verschiebemasse im DRG-System werden. Eine neue Finanzierungssystematik muss Pflegedirektionen ermöglichen, Personalbedarf, Qualifikationsmix, Ausfallmanagement und Pflegeentwicklung belastbar zu planen und zu begründen. Die vorgesehene Arbeitsgruppe muss daher zwingend um Pflegedirektionen und erfahrenes Pflegemanagement ergänzt werden.

2. Personalbemessung im Krankenhaus

Die geplante Abkehr von verpflichtenden Personalbemessungsinstrumenten bewertet der Bundesverband Pflegemanagement kritisch. Eine Generalnorm ersetzt kein belastbares Verfahren, mit dem Personalbedarf nachvollziehbar erhoben, begründet und finanziert werden kann. Notwendig ist die Entwicklung einer realistisch abbildbaren Personalbemessung, die die tatsächliche Versorgungsrealität anhand pflegerischer Tätigkeitsfelder abbildet. Dazu gehören nicht nur unmittelbare Tätigkeiten am Patientenbett, sondern auch Beobachtung, Koordination, Anleitung, Kommunikation, Entlassmanagement, Risikoeinschätzung, Dokumentation, interprofessionelle Abstimmung, Praxisanleitung, Ausfallmanagement und Führungsaufgaben. Personalbemessung darf nicht allein als rechnerisches Instrument verstanden werden. Sie muss sichtbar machen, was Pflegefachkräfte im Krankenhaus tatsächlich leisten, welche pflegerischen Tätigkeiten für eine sichere Versorgung erforderlich sind und welche Qualifikationen dafür benötigt werden. Damit schafft sie zugleich haftungsrechtliche Sicherheit, weil Verantwortlichkeiten, Anforderungen und notwendige Kompetenzen nachvollziehbar abgebildet werden. Nur auf dieser Grundlage erhalten Pflegedirektionen eine tragfähige Basis für Personalplanung, Budgetverhandlungen, Skill-Grade-Mix, Qualitätssteuerung und Patientensicherheit.

3. Pflegepersonaluntergrenzen und Leistungsgruppen

Der Bundesverband Pflegemanagement sieht die geplante Streichung des Verweises auf die PpUGV als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen sehr kritisch. Damit würde eine zentrale Verbindung zwischen Versorgungsauftrag, Bettenbelegung und pflegerischer Personalausstattung geschwächt. Die Gefahr besteht, dass Leistungsgruppen und Bettenkapazitäten künftig unabhängig von der tatsächlich verfügbaren pflegerischen Besetzung gesteuert werden. Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Zielbild moderner Personalbemessung, haben aber solange eine wichtige Schutzfunktion, bis ein besseres, verbindliches und evidentes System etabliert ist. Pflegerische Qualifikation, Verfügbarkeit und Mindestbesetzung müssen daher verbindlich in der Leistungsgruppenlogik verankert bleiben.

4. Entbürokratisierung

Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt ausdrücklich die Prüfung von Datenerhebungen, Meldewegen und Redundanzen. Ein einheitlicher Minimaldatensatz kann Krankenhäuser und Pflegedirektionen spürbar entlasten. Entscheidend ist aber, dass steuerungsrelevante Daten zu Pflegebedarf, Personal, Qualifikation und Qualität erhalten bleiben. Ziel muss sein: einmal erfassen, mehrfach nutzen, digital anschlussfähig machen.

5. Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen

Ein bundeseinheitliches Klassifikationssystem kann Pflege langfristig sichtbarer machen und die Grundlage für bessere Daten, Forschung und Finanzierung schaffen. Es darf jedoch nicht als kurzfristiger Ersatz für Personalbemessung oder Pflegebudget missverstanden werden. Die Entwicklung muss pflegewissenschaftlich fundiert, digital integrierbar, praxistauglich und gemeinsam mit Pflegepraxis, Pflegemanagement und Pflegedirektionen erfolgen.

Einordnung des Bundesverbands Pflegemanagement

Entbürokratisierung darf nicht dazu führen, dass Pflegebedarf, Pflegequalität und pflegerische Verantwortung aus der Steuerung verschwinden. Wer Versorgung sichern will, muss die Berufsgruppe, die 24 Stunden am Patienten wirksam ist, verbindlich mitdenken: in der Finanzierung, in der Personalbemessung, in den Leistungsgruppen und in den Datenstrukturen.

Der Bundesverband Pflegemanagement bietet dem Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich seine fachliche Unterstützung an. Erste Ideen und Lösungsansätze wurden bereits gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Pflegemanagement, Pflegepraxis und Wissenschaft entwickelt. Diese Expertise bringen wir gerne konstruktiv in die weiteren Beratungen ein.

Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, betont:

„Die Krankenhausreform wird nur gelingen, wenn Pflegemanagement und Wissenschaft nicht erst am Ende gefragt wird, wie sie die Versorgung irgendwie sicherstellen soll. Pflegedirektionen müssen von Anfang an mit am Tisch sitzen. Wir bringen uns gerne mit konkreten Ideen und der Expertise aus Praxis, Management und Wissenschaft ein. Denn wir wissen, was in der Praxis trägt und was auf dem Papier vielleicht gut aussieht, aber im Klinikalltag scheitert.“